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Aphorismen

Wenn der moderne Gebildete die Tiere, deren er sich als Nahrung bedient, selbst töten müßte, würde die Anzahl der Pflanzenesser ins Unermeßliche steigen.

-- Christian Morgenstern (1871 - 1914)

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Lebensmittelkennzeichnung zum Wohle des Kunden ?
  • verfasst: 12.07.2006, 05:51
     
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    Rescheneder - Wien, am 12.7.2006
    Lebensmittelkennzeichnung zum Wohle des Kunden ?
    Ist die heutige Lebensmittelkennzeichnung die durch viele Verordnungen, Richtlinien und Gesetze geregelt ist wirklich zum Wohle des Kunden ? Diese Frage muss einmal wertfrei gestellt werden, denn immer wieder wird von der Lebensmittelindustrie auf diese Gesetze zurückgegriffen um den Kunden zu beruhigen, wenn er sich durch die Verwendung vieler Zusatzstoffe in den Lebensmitteln sorgen um seine Gesundheit macht.

    Um es einmal klar vorweg zu nehmen, die Zusatzstoffe werden von der Lebensmittelindustrie eingesetzt um den einen besseren Geschmack, schönere Farbe vorzutäuschen und die um Massenproduktion zu erleichtern und auch höhere Haltbarkeit des Produktes zu erreichen. Für die Gesundheit ist das Alles irrelevant und diese Stoffe sind auch gesundheitsschädlich. Es wird häufig das Argument vorgebracht, dass auch in gewachsenen Früchten und Gemüse diese Stoffe vorkommen und daher der Gesundheit nicht schaden. Was in der Natur vorkommt kann also nicht schaden.
    Als typisches Beispiel wird immer wieder der gesunde Apfel angeführt, der ebenfalls einige natürliche Zusatzstoffe (E-Nummern) enthält. Was also in der Natur vorkommt kann nicht schädlich sein, so die Argumentation der Lebensmittelindustrie.
    Eine Argumentation die zwar logisch klingt aber es ist die Menge und die Kombination der Zusatzstoffe die dort die gesundheitliche Wirkung bewirkt.

    Die Wissenschaft und die Politik hat dieses Probleme untersucht und die einzelnen Zusatzstoffe, die rein chemische Produkte sind, einzeln definiert. Das Ergebnis ist die Klassifizierung dieser Stoffe und diese wurden mit den so genannten E-Nummern festgelegt.

    Was bedeuten die E-Nummern ?
    Das „E“ steht dabei für Europa oder auch für Essbar (Edible). Die Lebensmittelzusatzstoffe, sind in den EG-Richtlinien aufgeführt und werden als E-Nummern bezeichnet So hat z.B. der Konservierungsstoff Sorbinsäure die E-Nummer E 200. Die Nummer 200 ist spezifisch für die Sorbinsäure. Das „E“ in Verbindung mit einer Nummer ist also eine andere Bezeichnung für einen bestimmten chemischen Zusatzstoff, der ihn unverwechselbar macht und im gesamten gemeinsamen europäischen Markt der EU gilt.
    Die E-Nummern sind knapp und klar und in jeder Sprache gleich, anders als die chemischen Bezeichnungen für die einzelnen Stoffe. Auch in nicht EU- Ländern werden die E-Nummern zunehmend verwendet.

    Was ist ein Zusatzstoff ?
    Zusatzstoffe sind Stoffe, die Lebensmitteln zugesetzt werden, um ihre Beschaffenheit zu beeinflussen oder bestimmte Eigenschaften oder Wirkungen zu erzielen. Das Lebensmittel- und Bedarfsgegenstände-Gesetz (LMBG) definiert Zusatzstoffe als:
    "Stoffe, die dazu bestimmt sind, Lebensmitteln zur Beeinflussung ihrer Beschaffenheit oder zur Erzielung bestimmter Eigenschaften oder Wirkungen zugesetzt zu werden; ausgenommen sind Stoffe, die natürlicher Herkunft oder den natürlichen chemischen gleich sind und nach allgemeiner Verkehrsauffassung überwiegend wegen ihres Nähr-, Geruchs- oder Geschmackswertes oder als Genussmittel verwendet werden sowie Trink und Tafelwasser“

    Zusatzstoffen sind:
    Mineralstoffe und Spurenelemente sowie deren Verbindungen außer Kochsalz
    Aminosäuren und deren Derivate
    Vitamine A und D sowie deren Derivate
    Zuckeraustauschstoffe, ausgenommen Fruktose
    Süßstoffe

    Als Zusatzstoffe sind nur solche Stoffe erlaubt, die in so genannten „Positivlisten“ aufgeführt und damit zugelassen sind. Alle anderen Stoffe sind somit verboten. Zusätzlich wird festgelegt, welche Stoffe bei welchen Lebensmitteln in welchen Höchstmengen verwendet werden dürfen.
    Es sind die Höchstmengen der erlaubten Zusatzstoffe, die das Problem darstellen und die in keiner Weise den Kunden bekannt gemacht werden. Anfragen über die Höhe dieser Mengen beim Erzeuger werden nicht beantwortet da sie unter das Betriebsgeheimnis der Produktion fallen und damit wird immer nur auf die gesetzlichen Bestimmungen hingewiesen. Die Antwort ist immer gleich.
    „Die gesetzlichen Bestimmungen werden eingehalten und daher gibt es für den Kunden garantiert keine gesundheitlichen Bedenken“.
    Dieses Argument gilt für die rechtliche Situation aber ein Gesetz kann keine Gesundheit des Kunden am Papier garantieren ! Damit wird es unmöglich für Konsumentenschutzorganisationen gegen die Zusatzstoffe gerichtliche Verbote durchzusetzen. Praktische Beispiele dafür gibt es genügend aber sie scheitern immer wieder an der derzeitigen Gesetzeslage. Selbst so mächtige Organisationen wie Greenpeace schließen sich der Argumentation der Lebensmittelindustrie an und versuchen den Kunden diese Zusatzstoffe als gesundheitlich ungefährlich zu verkaufen.

    Leider ist es nicht so !
    Die Zusatzstoffe nehmen rasant zu und der Überblick geht total verloren. Im Gesetz ist es erlaubt auf der Zutatenliste entweder den Namen des Zusatzstoffes „oder“ die E-Nummer anzuführen. Damit ergibt sich folgende paradoxe Situation für den Kunden.
    Dass E-Nummern nichts Gutes sind ist bereits beim Kunden Allgemeinwissen geworden. Das führt dazu, dass die Lebensmittelindustrie auf der gesetzlich vorgeschriebenen Zutatenliste nur mehr den Namen oder die Zusatzstoffgruppenbezeichnungen angibt.
    Damit werden auf der Zutatenstoffliste nur mehr chemische Bezeichnungen ausgedruckt. Es genügt auch die Nennung der so genannten "Zusatzstoffklasse" was die Verwirrung weiter erhöht aber gesetzlich erlaubt ist. Der Kunde ist bei der derzeitigen Gesetzeslage nicht in der Lage diese Angaben in die entsprechenden E-Nummern umzusetzen.

    Erst über E-Nummer ist es aber möglich über die so genannten ADI-Werte die gesundheitlichen wissenschaftlich festgelegten Grenzwerte für einen Einzelstoff zu finden.
    In einem Lebensmittelprodukt (z.B. Margarine) sind jedoch viele verschiedene E-Nummern gleichzeitig vorhanden. Da die Mengenangabe im Produkt auf der Zutatenliste fehlt kann auch theoretisch nicht berechnet werden ob die Grenzwerte überschritten werden.
    Eine Summenformel für die Berechnung der gesundheitlichen Schäden beim Menschen bei der gleichzeitigen Einnahme von mehreren verschiedenen Zusatzstoffen (z.B. Margarine) fehlt von der Wissenschaft überhaupt. Die Wissenschaft ist überfordert und gibt auf diese Fragen keine Antworten.

    Diese theoretische Situation soll am Beispiel - Rama - Good Start ! - erläutert werden. Selbstverständlich gilt dieses Beispiel auch für Produkte dieser Art von anderen Firmen. Beispiele helfen die Theorie dem Kunden besser erklären zu können, denn mit der derzeitigen Liste kann man in der Praxis nichts anfangen da die Mengen der Zusatzstoffe nicht angegeben werden müssen.
    Das Beispiel - Rama - Good Start ! – von Unilever in der Praxis:

    ***********************************************************************************************
    Auf der Verpackung kann man folgende Informationen lesen.
    1.) Allgemeine Werbung und Beschreibung des Produktes: Rama Good Start! - Rama Good Start! schmeckt und ist gesund - mit Calcium und 7 Vitaminen

    Zum einen enthält sie nur 38% Fett und eine extra Portion Magerjoghurt. Dadurch schmeckt Rama Good Start! leicht und richtig frisch und verwöhnt Sie und Ihre Familie täglich aufs Neue.
    Zum anderen liefert Rama Good Start! Calcium und die lebenswichtigen Vitamine A, D, E sowie Vitamine der B-Gruppe. Sie ist besonders streichfähig und schmeckt direkt aus dem Kühlschrank am besten.
    Bitte beachten Sie, dass Rama Good Start! mit einem Gesamtfettgehalt von 38% nicht für die warme Küche geeignet ist. Rama Good Start! ist in einem wieder verschließbaren 250 g Becher erhältlich.

    2.) Energie- und Nährstofftabelle mit Mengenangaben:
    Energie- und Nährstoffangaben pro 1000 g (20 g) Good Start! enthalten:
    Brennwert: 1505 (301) kJ / 365 (73) kcal

    Eiweiß: 2.0 (0,04) g
    Kohlenhydrate: 0.5 (1,1) g
    Fett: 38 (7,6) g
    davon gesättigte Fettsäuren: 13 (2,6) g
    davon einfach ungesättigte Fettsäuren: 17 (3,4) g
    mehrfach ungesättigte Fettsäuren: 8 (1,6) g
    Vitamine: A, B1, B2, B6, B12, D, E,
    Calzium 600 (120)mg

    3.) Die Zutatenliste die keine E-Nummern enthält sondern sie Zusatzstoffe sind nur namentlich mit den chemischen Bezeichnungen angeführt.
    Zutaten :
    Trinkwasser, pflanzliche Öle, pflanzliche Fette (teilweise gehärtet), 6% Magermilchyoghurt (0,1% Fett), modifizierte Stärke,
    Mineralstoff,
    Calciumphosphat,
    Emulgator (Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren, Sojalecithin),
    Speisesalz 0.3%,
    Konservierungsmittel Kaliumsorbat, Säuerungsmittel, Zitronensäure, Aroma Vitamine (A, B1, B2, B6, B12, D, E).
    Farbstoff Beta Carotin.
    ********************************************************************************************
    Um den ADI-Wert (ADI = acceptable daily intake) und damit die gesundheitsschädigenden Grenzwerte für den Menschen zu finden, müssen zuerst die E-Nummern zu den chemischen Begriffen gefunden werden. Diese Umsetzung ist mühsam und kann nur mit einer vollständigen Übersetzungsliste (z.B. aus dem Internet) umgesetzt werden. Für die Zutatenliste beim Beispiel - Rama Good Start! - findet man folgende E-Nummern für die chemischen Begriffe.
    ****************************************
    Calziumphosphat:
    Tricalciumorthophosphat oder Tricalciumphosphat (Ca3(PO4)2) ist ein Calcium-Salz der ortho-Phosphorsäure und gehört zu den Phosphaten. Calciumphosphat ist ein wichtiger Bestandteil von Knochen und Zähnen. Der Begriff Tricalciumphosphat wird gelegentlich für die sehr ähnliche Verbindung Pentacalciumhydroxymonophosphat (Ca5(PO4)3 * OH) verwendet. Calciumphosphat (E 341c) wird neben ähnlichen Calciumphosphaten (E341a, E341b) in Zahnpflegemitteln verwendet. Außerdem findet es Verwendung in der Lebensmittelindustrie, z. B. für Fertigkuchenmischungen. - Quelle: „http://de.wikip...osphat“;

    Emulgator (Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren, Sojalecithin):
    Ist ein gemischter Essigsäureester und Weinsäureester von Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren, kann gentechnisch hergestellt sein. Kann tierischen Ursprung sein Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren: E 472f verestert mit Essigsäure E 472a und Weinsäure Feingebäck, Halbfettmargarine, Knabbererzeugnisse, Margarine, Saucen, schaumige Dessert- und Cremespeisen, Suppen.

    Kaliumsorbat als Konservierungsmittel:
    Kaliumsorbat ist das Kaliumsalz der Sorbinsäure. Es ist als synthetischer Konservierungsstoff mit der Bezeichnung E 202 zugelassen und wird in Margarine, Mayonnaise, Marmelade, Wein sowie in Saftschorle verwendet. In der Natur kommt Kaliumsorbat in den unreifen Früchten der Eberesche vor. Kaliumsorbat ist eine Verbindung aus Kalium und Sorbinsäure und ist auch Bestandteil von Multilind® Wundgel mit Zink-Hyaluronat.

    Säuerungsmittel:
    Säuerungsmittel sind Lebensmittelzusatzstoffe mit den E-Nummern - E260 - E 270, E296, E297, E 325 - E354, E450 - E453. Säuerungsmittel verleihen Lebensmitteln einen angenehm sauren Geschmack und haben darüber hinaus auch konservierende Eigenschaften. Manche Säuerungsmittel wirken zusätzlich als Stabilisatoren. Sie haben meist auch konservierende Eigenschaften.

    Zitronensäure:
    Zitronensäure nach IUPAC als 3-Carboxy-3-hydroxy-pentan-1,5-disäure bezeichnet, ist ein farbloser, wasserlöslicher Feststoff. Mit dem Begriff Citrat bezeichnet man ein Salz der Zitronensäure. Als Lebensmittelzusatzstoff trägt Zitronensäure die Bezeichnung E330.

    Aroma:
    Aroma bezeichnet den spezifischen Geschmack und Geruch, der durch einzelne chemische Verbindungen oder Stoffgemische in Lebensmitteln, Arzneimitteln oder anderen Erzeugnissen verursacht wird. Viele Aromen sind auf chemische Verbindungen zurückzuführen, die zur Klasse der Aromaten, Ester, Terpene oder Ketone gehören. Künstliche Aromastoffe sind chemisch definierte Stoffe mit ganz bestimmten Geschmackseigenschaften, die aber als solche nicht in der Natur vorkommen. Sie werden durch Synthese gewonnen. Zur Lebensmittelherstellung werden sie in Deutschland nur in sehr geringem Umfang verwendet. Ein bekanntes Beispiel ist Ethylvanillin. Es riecht wie Vanillin, ist aber 2-3 mal stärker.

    Farbstoff Beta Carotin:
    Es gibt drei Carotin-Varianten, von denen fast ausschließlich Beta-Carotin E160a als Lebensmittelzusatzstoff verwendet wird. Carotine sind natürliche gelbe Farbstoffe, die in vielen Pflanzen (z.B. Möhren, Paprika, Tomaten, Gurken) vorkommen. Im Körper wird Beta-Carotin zu Vitamin A umgewandelt und daher auch als Provitamin A bezeichnet.
    *************************

    Viele andere Beispiele (Erfrischungsgetränke, Fruchtyogurts, Energie-Drinks, Tütensuppen, Radler-Bier, Kracherl, Brotaufstriche usw.) zeigen das gleiche Bild im Zusammenhang mit Zusatzstoffen. Der Kunde nimmt täglich eine ganze Menge von Giften zu sich und weiß nicht, wann er damit seinen persönlichen Grenzwert (ADI-Wert mal Körpergewicht) überschreitet. Die Mengenangabe der Zusatzstoffe auf den Zutatenlisten der Produkte fehlt und wird auch auf Anfrage bei den Produzenten nicht bekannt gegeben.
    Aus freiwilligen Stücken wird die Lebensmittelindustrie dies auch nicht tun, denn die Gesetzeslage wird eingehalten. Das Wohl um die Gesundheit des Kunden spielt dabei keine.
    Im Gegenteil, es werden bestehenden Gesetze von der Lebensmittelindustrie dafür verwendet die Gesundheit zu garantieren.
    Im Buch – „Futter fürs Volk“- Was die Lebensmittelindustrie uns auftischt- (Knauers Taschenbuch Verlag)- wird diese Problematik ausführlich beschrieben.
    Leider glauben auch heute noch immer die Politiker, das die Gesetze ausreichen (z.B. Kennzeichnungsverordnung) das damit die Gesundheit des Bürgers geschützt wird. Gerade die Kennzeichnungsliste zeigt, wie in diesem Artikel beschrieben, dass die derzeite Kennzeichnung keinen Wert hat.

    Wie kann sich der Kunde gegen solche Produkte schützen. Folgende Grundregeln sollten dabei beachtet werden:
    1.)
    Möglichts Produkte am Markt suchen die den Vermerk tragen – „Ohne jede Zusatzstoffe hergestellt“. Leider gibt es noch viel zu wenig Produkte mit diesem Vermerk und sie sind auch teurer.
    2.)
    Je länger die Zutatensliste ist, desto gesundheitsgefährlicher ist das Produkt einzustufen. Dabei ist zu beachten, dass die Zutatenliste immer kleiner gedruckt wird und einzelnen Zusatzstoffe als Sammelbegriff (Zusatzstoffgruppe) angegeben werden.
    3.)
    Produkte mit E- Nummern Angaben grundsätzlich meiden. Das bedeutet aber nicht, dass keine E-Nummern Zusatzstoffe im Produkt vorhanden sind (siehe Beispiel: Margarine). Die Industrie ersetzt mehr und mehr die E-Nummer durch dir chemischen Begriffe, da die E-Nummern bereits beim Kunden ein schlechtes Image des Produktes signalisieren.
    4.)
    Glauben Sie der Werbung grundsätzlich nicht. Auch Aussagen, dass es sich um einen Zusatzstoff handelt, der auch im Körper des Menschen erzeugt wird oder in der Natur vorkommt (z.B. im gesunden Apfel), haben keinen Wert. Es geht in erster Linie um die Menge und die Kombination mit anderen Zusatzstoffen deren Auswirkungen nicht bekannt sind. Die Mengenangaben fehlen praktisch generell überall. Die Wissenschaft ist überfordert und spricht nur allgemeine Warnungen über die zu hohen Grenzwerte (ADI-Werte) aus.
    5.)
    Medizinische und wissenschaftliche Gutachten können in vielen Fällen als Gefälligkeitsgutachten eingestuft werden. Dass normales Yoghurt gesund ist, ist heute Allgemeinwissen. Zusätzliche Ergänzungen in den Produkten (z.B. probiotische Produkte) bringen keine nachweisliche Verbesserung der Gesundheit: Solche Produkte sind meist werbewirksam verpackt und haben zum Teil einen vierfach höheren Preis. Konzerne setzen dafür viel Geld in Werbung ein, was als Kundentäuschung eingestuft werden muss.

    Leider wird die Unwissenheit des Kunden ausgenutzt um Gesundheit mit aggressiver Werbung verbunden mit Kennzeichnungsgesetzen der Politik die Gesundheit zu verordnen. Der Kunde hat keine Chance gegen eine derartige Lobby anzutreten. Selbst die verschiedenen Konsumenteorganisationen in Deutschland und Österreich, versuchen den Kunden zu beschwichtigen, wenn man sie um Hilfe bittet.

    Alle diese Fakten und angeführten Beispiele, lassen befürchten, dass sich die Situation für eine gesunde Ernährung zum Wohle des Kunden in der Zukunft nicht verändert, wenn der Verbraucher nicht seine Gewohnheiten bei der Ernährung verändert und sich auf Produkte konzentriert, die ohne Zusatzstoffe angeboten werden.

    DI Karl Rescheneder - Konsulent für Lebensmittelqualität auf der Seite des Kunden – Wien
    *********
  • verfasst: 09.10.2006, 01:03
       
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    ZitatDas „E“ steht dabei für Europa oder auch für Essbar (Edible).

    Wofür den nun? Für "essbar" würde mich wundern. War da nicht mal was mit einem Stoff namens E605. Ohne dessen Schädlichkeit hier diskutieren zu wollen: Ich denke das man diesen Stoff nur einmal essen würde ist unbestritten. Vermutlich steht das E also nicht für essbar.

    Viele Grüße
    Ralph

    E-Mail: r a Ι p h @co-cooking.de (ohne Leerzeichen!)
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